Beim Aushub von Baugruben, Leitungsgräben oder Straßenuntergründen stellt sich früher oder später die Frage: Wohin mit dem Boden? Und vor allem: Wie ist er rechtlich einzuordnen? Hier kommt die sogenannte Z-Klassifizierung ins Spiel – ein zentrales System zur Bewertung der Umweltverträglichkeit von mineralischem Bodenmaterial.
Eine der wichtigsten Kategorien dabei: Z.1.1. In diesem Artikel erklären wir, was Z.1.1 bedeutet, wann es relevant wird und was es für Bauunternehmen und Entsorger zu beachten gibt.
Die Z-Klassifizierung ist Teil des „Erlasses für die Verwertung von Bodenmaterial und Bauschutt“, oft auch als Baurestmassenerlass bezeichnet. Sie dient der rechtlichen Einordnung von Aushubmaterialien nach deren Schadstoffbelastung – und damit der Frage, ob ein Boden verwertet, behandelt oder deponiert werden muss.
Die wichtigsten Klassen sind:
Die Einstufung Z.1.1 steht für geringfügig belasteten Boden, der unter bestimmten Voraussetzungen ohne vorherige Behandlung wiederverwertet werden darf – zum Beispiel im Straßen- und Tiefbau, bei landschaftsbaulichen Maßnahmen oder zur Geländeauffüllung.
Typische Merkmale von Z.1.1-Böden:
Z.1.1-Material darf also eingeschränkt verwertet werden – aber nur, wenn die Rahmenbedingungen stimmen und das Material entsprechend geprüft wurde.
Die Einordnung erfolgt durch eine analytische Untersuchung des Bodenmaterials. Dazu wird eine Probenahme nach LAGA PN 98 durchgeführt, gefolgt von einer Analyse in einem zugelassenen Labor.
Geprüft werden unter anderem:
Nur wenn alle Grenzwerte der Z.1.1 eingehalten werden, kann der Boden in diese Kategorie eingestuft und entsprechend verwertet werden.
Bei RMS Remake Soil GmbH nehmen wir Z.1.1-Material an und führen es dem stofflichen Recycling zu – z. B. durch:
Damit wird das Material nicht nur sinnvoll genutzt, sondern auch Ressourcen und Deponieraum geschont.
Die Z.1.1-Klassifizierung spielt immer dann eine Rolle, wenn Sie größere Mengen Boden ausheben und prüfen müssen, ob eine Verwertung möglich ist – z. B. bei:
RMS unterstützt Sie bei der Probenahme, Analyse und rechtssicheren Verwertung.
Die Einstufung als Z.1.1 ist kein Hindernis, sondern eine Chance zur ressourcenschonenden Wiederverwertung. Mit der richtigen Analyse, Beratung und Logistik kann dieses Material effektiv und wirtschaftlich im Kreislauf gehalten werden – statt teuer und unnötig deponiert zu werden.
Wir helfen Ihnen bei der Klassifizierung, Laboranalyse und Verwertung – fachlich kompetent, zuverlässig und nachhaltig.
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René Radmacher, Geschäftsführer